Gesundheitsministerin Malu Dreyer zur Frage von Zuzahlung und Praxisgebühr bei WohnungslosenNach reißerischen Medienberichten zur möglichen Zuzahlung und Entrichtung einer Praxisgebühr im Rahmen des Gesundheitsreformkompromisses bestand Unsicherheit, ob Wohnungslose mit den Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung gleichgestellt seien.
Begrüßungswert ist daher die aktuelle Klarstellung von Gesundheitsministerin Malu Dreyer und deren Hinweise an die örtlichen Sozialhilfeträger, dass wohnungslose Menschen sowohl von Zuzahlung als auch von der Praxisgebühr befreit sind.
Brinkmann: Dass man von wohnungslosen Menschen nicht den gleichen Beitrag zur Sicherung der Gesundheitssysteme einfordern kann, sei selbstverständlich und ein Akt der Humanität. Die Klarstellung der Ministerin müsse jetzt auch bei den Ärzten und Apotheken umgesetzt werden, so Brinkmann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.
In diesem Zusammenhang erinnert Martin Müller, Vorsitzender des SPD Ortsvereins Otterberg daran, dass die Praxisgebühr auf die CDU/CSU und ihren CSU-Verhandlungsführer Horst Seehofer zurückgeht. Die Union hatte die Praxisgebühr in den Gesundheitskompromiss eingebracht und nur unter Voraussetzung der Einführung einer Praxisgebühr der Gesundheitsreform zugestimmt.
2004 SPD Gemeindeverband Otterberg